Das Thema des Brandschutzes ist aufgrund seiner enormen Wichtigkeit häufiges Diskussionsthema. Wir denken, durchaus zu Recht. Viele Bewohner kennen nicht die grundlegenden Regeln, die in einer von mehreren Parteien genutzten Wohnanlage gelten. In diesem Artikel möchten wir zwei besonders wichtige Themen rund um den Brandschutz in Wohngebäuden adressieren. Einerseits die Lagerung von Gegenständen in Treppenhäusern und andererseits die jährliche Pflicht zur Wartung der Rauchmelder.
Das Abstellen von Dingen im Treppenhaus bzw. im Hausflur, bspw. von Kinderwägen oder Schuhregalen, erscheint vielen Bewohnern oftmals als einfachste und gemütlichste Lösung. Lässt man die Tatsache aus dem Auge, dass diese Dinge oftmals andere Bewohner beeinträchtigen bzw. stören und die Treppenhausreinigung erschweren, verbleibt ein elementarer Grund wieso diese Dinge in einem Treppenhaus bzw. Hausflur nichts verloren haben. Im Brandfall gibt es in vielen Wohnhäusern lediglich einen möglichen Fluchtweg. Diesen gilt es stets frei zu halten. Denken Sie also bitte immer daran, die Flucht- und Rettungswege in Ihrer Anlage frei zu halten.
Die jährliche Wartung der Rauchmelder stellt einen elementaren Teil des Brandschutzes dar. Seit einiger Zeit ist diese gesetzlich vorgeschrieben, dabei ist es abhängig vom Bundesland ob der Mieter oder der Eigentümer in der Wartungspflicht ist. Unabhängig davon, welcher Vertragspartei die Wartungspflicht zufällt, müssen beide Parteien sicherstellen, dass die Wartung einmal jährlich durchgeführt wird. Im Brandfall sind funktionierende Rauchmelder eine Lebensversicherung und können oftmals schlimmeres verhindern. Stellen Sie also sicher, dass Ihre Rauchmelder nach den gesetzlichen Vorgaben und nach den Angaben des jeweiligen Herstellers korrekt gewartet werden.
Die Einhaltung des Brandschutzes in einer Wohnanlage sollte im Interesse aller Bewohner liegen. Sprechen Sie problematische Dinge an oder melden Sie diese an Ihre Hausverwaltung.