Haushaltsnahe Dienstleistungen & Handwerkerleistungen – Abschließende Berechnung erst mit der Jahresabrechnung möglich​

Vielen Eigentümern ist die zeitnahe Feststellung der haushaltsnahen Dienstleitungen und Handwerkerleistungen für Ihre Eigentumswohnung ein besonderes Anliegen. So erreichen uns zu Jahresbeginn stets unzählige Nachfragen von Eigentümern, die wir leider immer auf einen späteren Zeitpunkt vertrösten müssen.
Dabei wissen wir selbstverständlich, dass viele Eigentümer den Ausweis zeitnah für die Erstellung Ihrer Steuererklärung benötigen und versuchen stets Ihnen schnellstmöglich eine entsprechende Abrechnung zukommen zu Lassen.
Leider sind wir als Hausverwaltung aber stark von den jeweiligen Dienstleistern in Ihrer Anlage abhängig. Bis wir nicht alle Rechnungen für das abgelaufene Jahr erhalten haben, ist eine abschließende Feststellung nicht möglich. Insbesondere in größeren Anlagen erfolgt erst mit der Heizkostenabrechnung des jeweiligen Abrechnungsdienstleister die Umlage der damit verknüpften Handwerkerleistungen. Nachdem die Abrechnungshäuser zu Jahresbeginn saisonal immer stark überlastet sind, warten wir häufig sehr lang auf die Erstellung der Heizkostenabrechnung.
Uns ist es ein besonderes Anliegen, dass all unsere Eigentümer möglichst schnell Ihre Abrechnung erhalten. Wir tun also alles dafür, Ihnen zeitnah eine entsprechenden Aufstellung der haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen zukommen zu lassen.